Dieses Jahr wird der Pizzakarton 60: 1963 ist die Faltschachtel aus Wellpappe mit Lüftungsschlitzen zum Pizza Liefern in den USA als Patent angemeldet worden. Schon im 19. Jahrhundert gab es in Neapel Lieferboxen, allerdings aus Metall und als Mehrwegverpackung konzipiert… und genau da sollten wir wieder hinkommen!
Seit Anfang des Jahres müssen Restaurants ab einer bestimmten Betriebsgröße Take-Away-Essen auch in Mehrweg-Gefäßen anbieten – eine sinnvolle Regel, die nach meiner Beobachtung bis jetzt beklagenswert schlecht funktioniert. Dabei kann man es nicht oft genug wiederholen: Müll ist immer schlechter als kein Müll, ganz egal wie zuverlässig recycelt wird. Bei Essensverpackungen stößt das Rhema Recycling ohnehin schnell an Grenzen: Ab einem bestimmten Verschmutzungsgrad bleibt nur noch die letzte Station Müllverbrennung
Lieferdienste – wo liegt das Öko-Problem?
Zum einen natürlich im Material selbst: Alu und Styropor sind besonders schlimm. Ebensowichtig ist aber auch das Transportmittel – Fahrrad top, E-Bike oder E-Auto ok, Verbrenner ganz schlecht . Insofern ist es auf jeden Fall schon mal gut, in nahe gelegenen Lokalen zu bestellen – und dann kommt das Essen auch einigermaßen warm an…
Wie entsorgt man Lieferverpackungen richtig?
Pizzakarton darf ins Altpapier, vorausgesetzt er ist nicht beschichtet und nicht zu dreckig. Im Zweifel Käsereste abkratzen und im Biomüll entsorgen, und dann den Pizzakarton klein gefaltet in die Papiertonne. Alu, Plastik und Styropor gehören in den gelben Sack oder die Wertstoffsammlung, allerdings auch grob gereinigt
Wie sind die Regeln in Sachen Mehrwegoptionen?
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird.
Problem: die Ausnahmen… Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Diese Betriebe müssen jedoch wenigstens ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene, mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen. Nächste Falle: Die Mehrwegangebotspflicht gilt nur dann, wenn ein Lebensmittel mit einer Einwegkunststoffverpackung verpackt wird. Damit ist der Pizzadienst, zum Beispiel, raus, vorausgesetzt der Pizzakarton ist nur aus Pappe. Eine Beschichtung aus Kunststoff reicht nämlich schon aus, um eine Verpackung als Kunststoffverpa-
ckung zu definieren. Einwegteller, Einweg-Tüten und Einweg-Folienverpackungen, z. B. für Sandwiches, sind aber wiederumausgenommen, auch wenn sie einen Kunststoffanteil haben.
Zweites Problem: Stichproben haben gezeigt, dass sich viele noch nicht daran halten